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SO ERKENNEN SIE SERIÖSE ANGEBOTE

Im Fachhandel und im Internet werden immer wieder Fische und Aquarien angeboten, die bezüglich Tierwohl problematisch sind. Insbesondere bei sehr kleinen Aquarien muss darauf geachtet werden, dass mit dem Fischbesatz nicht die Mindestmasse der Tierschutzverordnung unterschritten werden. Wer seine Fische in einem zu kleinen Aquarium hält – auch wenn dies aus Unkenntnis geschehen ist – verstösst gegen das Gesetz.

FACHHANDEL​​

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht wird eingehalten: Es sind die vollständigen Aquarienmasse (Länge × Breite × Höhe, vollständige Angaben bei unterschiedlichen Höhenmassen) und Angaben zum nutzbaren Volumen angeschrieben.

  • Die Anbietenden führen grosszügige Aquarien im Angebot und empfehlen diese auch in der Beratung.

  • Die Anbietenden weisen schriftlich oder mündlich auf die gesetzlichen Vorschriften hin und empfehlen Haltungsbedingungen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich übertreffen.

  • Kein Angebot von Aquarien und Einrichtungen, die nicht tiergerecht bzw. verboten sind (z.B. runde Aquarien).

  • Käuferin oder Käufer können sich kompetent beraten lassen. Sie werden über die Bedürfnisse der jeweiligen Fischart informiert und bei der Vergesellschaftung verschiedener Arten auf Unverträglichkeiten hingewiesen.

  • Käuferin oder Käufer werden kompetent über die notwendige Aquarientechnik, die korrekte Anwendung und den Betrieb der technischen Hilfsmittel und den Unterhalt des Aquariums beraten und informiert.

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INTERNETPLATTFORMEN

  • Bei Aquarienbauern und Onlineshops ohne Verkaufslokalitäten sollte die Website vollständige Kontaktangaben von Betreiberin oder Betreiber (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) enthalten.

  • Kontaktdaten zu Verkäuferin oder Verkäufer (Firma, Name, Telefonnummer, Adresse) sind vorhanden oder werden auf Anfrage vollständig bekannt gegeben.

  • Vollständige Aquarienmasse (Länge × Breite × Höhe) und Angaben zum nutzbaren Volumen sind vorhanden oder werden auf Anfrage umgehend geliefert.

  • Informationen zum Gebrauchszustand des Aquariums und des Zubehörs sind vorhanden (neu, neuwertig, gebraucht, allfällige Defekte und Kratzer).

  • Kein Angebot von Aquarien und Einrichtungen, die nicht tiergerecht bzw. verboten sind (z.B. runde Aquarien).

  • Verkäuferin oder Verkäufer informieren über die Anforderungen und Bedürfnisse der Fische.

Wichtig:

Der maximal mögliche Besatz von Aquarien ist in der Tierschutzverordnung beschrieben.

Für eine schnelle Berechnung des möglichen Fischbesatzes empfehlen wir den VZFS Fischrechner.
 

Zudem passen nicht alle Fischarten zueinander.
Mehr dazu im Abschnitt Vergesellschaftung

Schweizer Nachzuchten kaufen

Die Nachzuchtliste des Schweizerischen Dachverbands der Aquarien- und Terrarienvereine (SDAT) gibt Auskunft, welche Fische von Schweizer Züchtern  gezüchtet und auch gemeldet worden sind.

Interessiert sich jemand für eine der aufgelisteten Fischarten, kann er eine Anfrage an waser_alfred@aquaristikszene.ch schicken.  

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